Im Einzelfall kann es in vorgenannter Konstellation zu Lücken im Krankenversicherungsschutz kommen, da der mit der DAV-Mitgliedschaft verbundene Versicherungsschutz neben den Bergungskosten nur die “Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport” abdeckt.
Da es uns nicht möglich ist, alle Krankenkassen- und/oder sonstigen Versicherungsbedingungen zu erfragen, bitten wir alle unsere Mitglieder, die im Ausland wohnhaft sind oder eine Krankenversicherung im Ausland haben, ihren Versicherungsschutz genau zu überprüfen und eventuell zusätzlich vorzusorgen!
Die Versicherungsbedingungen des DAV könnt Ihr hier nachlesen!