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Eintrittsgebühr in die Berge (Gelesen: 4194 mal)
epp4
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Here comes the SAN

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Eintrittsgebühr in die Berge
03.05.2021 um 16:08:57
 
Hallo Leute,

gleich einmal vorausgeschickt, ich bin DEFINITIV ein Befürworter von angemessenen Parkgebühren, so wie sich die Verkehrslage in den Bergen zugespitzt hat.

Was aber jetzt die Gemeinde Kochel durchzieht, geht eindeutig zu weit. Es wird nämlich nun auch eine Tagesgebühr pro Person erhoben, so wie es aussieht, zahlungspflichtig auf dem ganzen Gemeindegebiet.

Dies auch für Leute, die mit Bus, Bahn oder Fahrrad anreisen! Als Grundlage dient die Eigenschaft als Kurort mit der Erhebungsmöglichkeit von Kurtaxen.

Es wäre interessant zu wissen, wie der DAV dazu Stellung nimmt, wenn auf diese Art und Weise quasi eine Betretungsgebühr der Berge erhoben wird.

Ich hoffe schwer, dass diese überzogene Maßnahme bald vor Gericht landen wird, weil eine pauschal auf das ganze Gemeindegebiet ausgeweitete Naturbetretungsgebühr ziemlich sicher mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist.

epp4
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Alfons Heck
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...Dosenbier und Kaviar...

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Re: Eintrittsgebühr in die Berge
Antwort #1 - 03.05.2021 um 16:55:59
 
Hallo,

Zitat:
...
Im Gegenzug müssen Ausflügler an den Wander- und Badeparkplätzen sechs Euro für ein Tagesticket zahlen, etwa an der Kochler Badstraße, entlang der gesamten Kesselbergstrecke oder am Walchensee-Westufer. Dazu kommt der Kochler Tageskurbeitrag von zwei Euro für Erwachsene, Kinder und Jugendliche zwischen acht und 16 Jahren zahlen 1,50 Euro.
...

https://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/walchensee-kochelsee-ausflue...

Also nach dem Artikel zu urteilen erhebt die Gemeinde ihre Kurtaxe. Was ist daran falsch?


Gruß
Alfons.
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epp4
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Here comes the SAN

Beiträge: 68
Re: Eintrittsgebühr in die Berge
Antwort #2 - 03.05.2021 um 18:11:44
 
Naja, es ist schon äußerst unüblich, Kurtaxen von Tagesgästen zu erheben, die sich einfach nur im Gemeindegebiet aufhalten, quasi auch vollkommen unabhängig von der Nutzung irgendwelcher "Kureinrichtungen".

Einfach damit Artikel 2 unseres Grundgesetzes aushebeln zu wollen, indem man das ganze Gemeindegebiet per Definition als Kurzone ausweist, ist schon dreist.

Nenne mir mal ein paar Gegenbeispiele, wo Kurtaxe für Tagesgäste fällig ist, pauschal auf dem gesamten Gemeindegebiet.

Vertretbar wäre es meiner Meinung nach z.B. direkt am See, weil man dort eine Seepromenade errichtete etc., aber doch nicht automatisch beim ganzen Bergwald, bloß weil er zum Gemeindegrund gehört.

Deshalb wäre doch folgende Vorgehensweise vollkommen plausibel:
- Angemessene Parkgebühr für Tagesgäste, die mit dem Auto kommen
- Kurtaxe für Übernachtungsgäste, welche die Gemeindeinfrastruktur in Anspruch nehmen (Gästebus etc.)

So wie es an vielen Orten in friedlicher Co-Existenz gelebt wird.

Nimm einfach folgendes Beispiel:
Man fährt mit dem Zug nach Ohlstadt, wandert hoch zum Heimgarten, dann weiter über den Grat zum Herzogstand und schlussendlich zum Kesselbergsattel. Von dort mit dem Bus zum Bahnhof Kochel und mit dem Zug wieder nach Hause. Willst du für so eine Tour tatsächlich eine Kurtaxe der Gemeinde Kochel als angebracht sehen?

Andere Gemeinden, die keinen Kurortstatus, aber dennoch Berge haben, erheben ja prinzipbedingt auch keine Kurtaxe.

Ich sehe hier wirklich Klärungsbedarf über die Gerichte.
Es wäre direkt ein fun fact, wenn dadurch der Erhebung von Kurtaxen insgesamt eine höhere Hürde auferlegt würde. Sollte so etwas im Extremfall in Karlsruhe landen, wird man sich sicherlich nicht von der Einnahmesituation der Kommunen leiten lassen.

Sondern ganz klar hinterfragen, ob mit der Kurtaxe ausreichend Gegenleistung einhergeht. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedenfalls schon einmal im Falle von Strandzugängen entschieden, dass Abfallkörbe und Toiletten alleine nicht ausreichen, um Gebühren von Tagesgästen verlangen zu dürfen.

Kochel bewegt sich auf dünnem Eis.

epp4
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Nova
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Re: Eintrittsgebühr in die Berge
Antwort #3 - 03.05.2021 um 20:51:08
 
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Renntier Karsten
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Re: Eintrittsgebühr in die Berge
Antwort #4 - 04.05.2021 um 06:15:50
 
Ein durchaus schwieriges Thema…

In diesem Beitrag:
https://www.dasgelbeblatt.de/lokales/penzberg/gaeste-als-belastung-der-gemeinder...
verweist der Bürgermeister u.a. auf die Kosten der Dixies. Klar, die werden nicht von den Einheimischen genutzt, nicht von den Übernachtungsgästen und auch nicht von den Café- und Restaurantgästen. Andererseits entsprechen 15.000 Euro auch grad mal dem Kurbeitrag von 7.500 Gästen. Kochel hat im Jahr sicher ein Vielfaches davon.

Man hat scheinbar auch nicht vor, das unmittelbar umzusetzen: „ein Konzept zur Umsetzung der Gästemaut für Tagesausflügler wurde jedoch nicht vorgelegt“. Wird also wahrscheinlich nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wurde.

Ich stelle mir das auch praktisch schwierig vor: Du kommst in Deinem Beispiel über Heimgarten und Herzogstand nach Kochel, und ein Gemeindesheriff kontrolliert Dich.
a) Wie will er Dir nachweisen, dass Du nicht auf dem Weg zum Gemeindeamt bist, um zu bezahlen ?
b) Wie hast Du in diesem Fall überhaupt von Deiner Zahlungspflicht erfahren? Will Kochel an jedem Bergweg, der in das Gemeindegebiet führt, eine Infotafel aufstellen ? Der Spott und ein prominenter Platz im nächsten Karneval wären ihnen sicher.

Ich würde mal sagen: „abwarten und Tee trinken“.

PS.: mit „wie der DAV dazu Stellung nimmt“ meinst Du den Bundesverband, oder ?
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epp4
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Here comes the SAN

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Re: Eintrittsgebühr in die Berge
Antwort #5 - 04.05.2021 um 10:17:25
 
Renntier Karsten schrieb am 04.05.2021 um 06:15:50:
Man hat scheinbar auch nicht vor, das unmittelbar umzusetzen: „ein Konzept zur Umsetzung der Gästemaut für Tagesausflügler wurde jedoch nicht vorgelegt“. Wird also wahrscheinlich nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wurde..
Doch, die Umsetzung steht bevor, in den nächsten Wochen sollen jedenfalls schon die Parkautomaten kommen, die automatisch neben der Parkgebühr zumindest für eine Person zwingend die Kurtaxe einfordern.

Ob da ein Aufpasser daneben steht, der zählt, wie viele Leute zuvor ausgestiegen sind, steht auf einem anderen Blatt.

Zitat:
PS.: mit „wie der DAV dazu Stellung nimmt“ meinst Du den Bundesverband, oder ?
Richtig, von "ganz oben" wäre eine Stellungnahme interessant, wie man quasi die Eintrittsgebühr in einen Bergwald sieht, bloß weil dieser zufällig auf dem Grund einer Kurgemeinde liegt.

epp4
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Renntier Karsten
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Re: Eintrittsgebühr in die Berge
Antwort #6 - 04.05.2021 um 10:54:20
 
Gut, aber Dein Eingangsstatement war ja

"Dies auch für Leute, die mit Bus, Bahn oder Fahrrad anreisen!"

Wenn es mit der Parkgebühr gekoppelt wird, betrifft es diese Gruppe ja zumindest vorerst nicht.
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epp4
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Here comes the SAN

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Re: Eintrittsgebühr in die Berge
Antwort #7 - 04.05.2021 um 11:52:48
 
Ja, aber die Beschlusslage der Gemeinde liegt nun einmal diesbezüglich vor und man sollte mit der Gegenwehr nicht unbedingt abwarten, bis sie gänzlich umgesetzt wurde und nicht nur an den PKW-Parkplätzen.

Eine Vorgehensweise nach dem Motto, bei den anderen Verkehrsmitteln wird schon nicht so schnell kontrolliert werden, weil das gar nicht zu schaffen ist, kann jedenfalls nicht zielführend sein.

Beim Thema Kurtaxe spielt das verwendete Verkehrsmittel keine Rolle. Die Parkgebühr ist davon komplett unabhängig zu sehen. Man könnte ja auch ganz einfach seine Mitfahrer kurz vor dem Parkplatz  oder direkt am Startpunkt aussteigen lassen und fährt dann alleine weiter zum Parkplatz, was dann?

Was passiert, wenn ich einen Anhalter mitnehme (Derzeit natürlich weniger ein Thema)? Wer wäre dann für die Bezahlung der Zusatzperson am Parkautomaten verantwortlich?

So wie es aussieht, gab es genau 2 Gemeinderäte, welche die rechtlichen Bedenken erkannt hatten und gegen die Kurtaxe für Tagesgäste stimmten. Die Parkgebühr alleine wäre scheinbar von allen mitgetragen worden.

Falls jemand mitbekommt, dass sich ernsthafte Gegenwehr aufbaut, die sogar gerichtsmäßig werden könnte, bitte ich um diesbezügliche Infos. Ich wäre durchaus bereit, eine Mitfinanzierungsspende zu leisten.

Wenn man es erst einmal einreißen lässt, haben wir bald überall eine personenbezogene Eintrittsgebühr in die Berge. Ich glaube kaum, dass das im Sinne des DAV wäre.

Der ausufernde PKW-Verkehr ist das Problem, welches angegangen werden muss und das regelt man über Parkgebühren pro Fahrzeug, Zufahrtskontingente pro Tag, aber nicht durch eine Zusatzgebühr pro Mitfahrer!

Ich erinnere mich noch gut daran, als wir vor vielen Jahren am Piz Buin waren. Da wurde an der Silvrettastraße tatsächlich die Maut pro Mitfahrer berechnet und nicht pro Auto. Gepaart mit dem Schild "Trampen verboten". Wie weit neben der Spur kann man nur sein?

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Re: Eintrittsgebühr in die Berge
Antwort #8 - 20.12.2021 um 10:08:28
 
Ich war gestern auf dem Hörnle von Kappel aus.
Die Schamlosigkeit bei den Parkgebühren wird schön langsam peinlich.

Da ist man innerhalb von ca. 5 Jahren von 2 EUR auf nun 7 EUR hochgegangen. Das entspricht einer Inflationsrate von jährlich 28.5%!

Ich sehe ja durchaus ein, dass die Kommunen klamme Kassen haben, aber eine totale Abzocke rechtfertigt sich deshalb noch lange nicht.

Wenn jetzt ein bergaffiner Rentner einmal pro Woche eine Wanderung unternimmt, ist er bei diesem Preisniveau 360 EUR im Jahr schuldig. Da verkommen die jährlichen Erhöhungen beim Strompreis im Bereich von jeweils +30 EUR pro Jahr vergleichsweise zur Lappalie.

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obadoba
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Re: Eintrittsgebühr in die Berge
Antwort #9 - 20.12.2021 um 17:03:29
 
Tja, Angebot und Nachfrage, fürchte ich.

Rund um Oberstdorf sind es aktuell zwischen 8 und 10 Euro, in den Randgebieten zwischen 6 und 8 Euro.

Kann man zahlen oder halt nicht und wieder fahren (Strafzettel sind teurer und es wird auch kontrolliert). Wer zu spät kommt, kriegt eh keinen Parkplatz mehr.
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Viele Grüsse,
Andrea
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Re: Eintrittsgebühr in die Berge
Antwort #10 - 21.12.2021 um 10:20:49
 
TRDMC

In so ein Auto, sofern es sich nicht um eine Macho-Schleuder handelt, passen auch 4 Leute rein. Macht also nur noch 90 Oironen pro Jahr - sofern man sich die kleine Mühe macht, seine Anfahrt mit anderen zu koordinieren. Zu Zeiten allgemeiner digitalen Vernetzung sollte das doch kein Problem mehr sein.

Ansonsten finde ich es hochgradigst  seltsam, dass es gemeinhin akzeptiert wird, dass Nahrungsmittel dem "Preisdiktat" von Anfrage und Nachgebot unterliegen, bei deutlich wenigger lebenswichtigen Gütern der Aufschrei erheblich lauter ist.
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Re: Eintrittsgebühr in die Berge
Antwort #11 - 21.12.2021 um 11:04:05
 
Ich kann verstehen, dass solche Preise und Preismodelle Unverständnis und Ärger hervorrufen. Nicht jeder hat ein "akademisches Münchnergehalt" zur Verfügung. (Einen Parkplatz, der so viel kostet wie der Eintritt in eine Boulderhalle, finde ich schon befremdlich)

Ob dieses Angebot/Nachfrage Prinzip für viele Regionen eine langfristig sinnvolle Lösung ist, darf jede Region für sich selbst ausloten. Mag sein, dass das kurzfristig das Bedrängnis auf einen Hotspot ein bisschen abmildert. Es sortiert mittelfristig aber auch die Besucher. Fühlt man sich abgezockt entsteht mitunter eine gewisse Erwartungshaltung, die dann wiederum problematisch für die Region sein kann. Einige der bekannteren Tiroler Skigebiete sind für mich ein unangenehmes Beispiel, wie wenig Wertschätzung für die Landschaft übrig bleibt.

Aber selbst in Tirol gibt es Beispiele für etwas durchdachtere Konzepte. An einigen Tourengeherparkplätzen gibt es moderate Tickets, die man z.B. als Verzehrgutschein einlösen kann (Hochfügen, Innerst). Gefällt mir wesentlich besser als 8-15€ reine Parkplatzgebühren (Garmisch, Stümpflingbahn) und die Hoffnung, dass sich alle im Sinne des Klimaschutzes die Kosten teilen. Geld ist nicht alles!
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« Zuletzt geändert: 21.12.2021 um 13:16:45 von Nova »  
 
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Re: Eintrittsgebühr in die Berge
Antwort #12 - 22.12.2021 um 09:00:00
 
Durch Kopplung mit Übernachtungs- und Verzehrgutscheinen lässt sich sicher die lokale Gastro mit ins Boot holen.
Bedenkt auch, dass ein nur am Wochenende genutzter Parkplatz die gleichen Kosten verursacht, aber nur 2 von 7 Tage Zeit hat, die Kosten wieder lukrieren. Im Winter ist ein nur temporär genutzter Parkplatz wegen der Räumung sogar teurer.

Was ein "akademisches Münchnergehalt" Wert ist, weiß man auch nicht so recht, wird es doch durch hohe Wohnkosten teilweise mehr als aufgefressen.
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Re: Eintrittsgebühr in die Berge
Antwort #13 - 22.12.2021 um 10:29:29
 
Das Räumungskosten innerhalb von zwei Jahren in einem solchen Maß steigen, halte ich für sehr fraglich  hä?

Ein "Münchner Akademikergehalt" ist absichtlich nicht näher definiert, man kann aber davon ausgehen, dass es im Großraum München bei gleichen Voraussetzungen an Wohnraum und Lebensmittelverbrauch auch normale Berufe und Einkünfte gibt.
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