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Rettet die Badener am Battert vor der Willkür der Behörden (Gelesen: 688 mal)
Alfons Heck
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Re: Rettet die Badener am Battert vor der Willkür der Behörden
Antwort #15 - 18.01.2023 um 09:47:44
 
Nova schrieb am 17.01.2023 um 09:03:09:
Verschiedene Interessensgruppen in allen Gebieten unter einen Hut zu kriegen, ist wirklich schwierig. Ich frage mich hier, was waren die Interessensgruppen neben dem Kletterern und Vogelschützern? Gab es unabhängige Gutachten?


Zitat:
...
Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder hatte deshalb am 23. Mai 2022, Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Baden-Baden, der Forstdirektion, von ForstBW, des NABU Baden-Württemberg, des Landesnaturschutzverbandes, des BUND Baden-Württemberg, des Deutschen Alpenvereins Baden-Württemberg und des Schwarzwaldvereins Baden-Württemberg eingeladen, um gemeinsam über Schutzmaßnahmen für den Wanderfalken zu sprechen. (Pressemitteilung vom 23. Mai 2022). Diskussionsgrundlage des Treffens war das vom Naturschutzreferat im Regierungspräsidium Karlsruhe überarbeitete Schutzkonzept.

Die dazu insbesondere von den Freizeitsportverbänden vorgetragenen Vorschläge wurden vom Regierungspräsidium in den letzten Monaten intensiv geprüft. Auf Anregung der Verbände hatte das Regierungspräsidium außerdem von Dr. Wolfgang Fiedler vom Max-Planck-Institut für Verhaltensbiologie, Radolfzell, das vom Regierungspräsidium Karlsruhe am 23. Mai 2022 vorgestellte Schutzkonzept auf seine Erfolgsaussichten überprüfen lassen. Dieser konnte bestätigen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen dazu geeignet sind, die jetzige Situation zu verbessern. Dr. Frank Rau hatte dafür die von der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalken im NABU seit 2008 gesammelten Daten zugeliefert, die eindrücklich zeigen, dass der Bruterfolg an der Badener Wand kontinuierlich abgenommen hat.

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder hat heute, 9. November 2022, zusammen mit Experten aus dem Naturschutzreferat im Regierungspräsidium Karlsruhe, dem Sachverständigen des oben genannten Max-Planck-Instituts, Herrn Dr. Wolfang Fiedler, sowie Herrn Dr. Frank Rau von der Arbeitsgemeinschaft Wanderfalkenschutz (AGW) im Naturschutzbund Deutschland (NABU), in einem Pressegespräch, die Ergebnisse der Prüfung vorgestellt und dazu anschließend Fragen der Medien beantwortet.

Während in anderen Naturschutzgebieten das Klettern generell untersagt ist, behält sich das Regierungspräsidium Karlsruhe mit seiner bereits am 30. Juni 1981 erlassenen Naturschutzgebietsverordnung Battertfelsen lediglich vor, dass einzelne Kletterwege zur Förderung des Schutzgebietes gesperrt werden können. Da die bisherigen Maßnahmen zum Schutz des Wanderfalkens nicht zu dem gewünschten Bruterfolg geführt haben, wurde das Schutzkonzept nun dahingehend überarbeitet.


Änderungen im derzeitigen Schutzkonzept

    Die „Badener Wand“, einer von 20 Kletterfelsen im Naturschutzgebiet Battertfelsen, wird ab dem 1. Januar 2023 als Vorrangfläche für den Naturschutz vollständig beruhigt und ganzjährig – zunächst für die nächsten fünf Jahre – zum Klettern gesperrt werden. Bisher konnte an der Wand halbjährlich geklettert werden. Wesentlich dabei wird die Entfernung der Klettereinrichtung in der Wand sein. Damit soll illegales Klettern, das bisher in Einzelfällen stets ein Problem war, zukünftig vermieden werden.
    Sperrung des Blockhaldenwegs unterhalb der Badener Wand im Rahmen der neuen Wegekonzeption der Forstverwaltung.
    Vollständige Entfernung der Felsenbrücke. Selbst durch massive Absperrungen konnte hier bisher die Nutzung des Felsens zur Brutzeit nicht unterbunden werden.
    Geplant ist außerdem, gemeinsam mit den Gleitschirmfliegern eine Lösung für einen ausreichenden Mindestabstand beim Überfliegen der Badener Wand zu finden. Bisher gibt es dazu keine Vereinbarung.
    Besucher sollen auf das Schutzgebiet außerdem durch eine verbesserte Besucherinformation und Besucherlenkung durch Portaltafeln und Wegweisern aufmerksam gemacht werden.
Die neue Kletterregelung wird durch eine Allgemeinverfügung der unteren Naturschutzbehörde, der Stadt Baden-Baden, rechtzeitig vor dem neuen Brutzeitraum erlassen werden.


Begründung

Die vorgetragenen Alternativvorschläge der Freizeitsportverbände zur Vermeidung einer ganzjährigen Sperrung der „Badener Wand“ bringen keine ausreichende Sicherheit für eine Verbesserung der Situation:
Eine zeitlich befristete Sperrung wäre nach den vorliegenden Erfahrungen für die notwendige Beruhigung des Brutplatzes nicht ausreichend. Auch die bisherigen Überwachungsversuche führten zu keinem Erfolg. Eine von den Verbänden vorgeschlagene Rangerstelle würde für zwei hauptamtliche Ranger Kosten in Höhe von rund 120.000 Euro verursachen. Aber auch selbst dann wäre keine lückenlose Überwachung, insbesondere an den besucherstarken Wochenenden und Feiertagen möglich. Ebenso würde eine Optimierung des Horstplatzes die bestehenden Probleme nicht lösen.
In der Abwägung geht der europäische Artenschutz – zumal es sich um ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und um ein Naturschutzgebiet handelt – den Interessen des Klettersports vor. Die Maßnahmen sind auch verhältnismäßig, da mit der Sperrung der Baden-Wand lediglich einer von 20 Felsen zum Klettern entfällt – damit bleiben rund 90 % der Klettermöglichkeiten am Battertmassiv erhalten. Auch für Wanderer bleiben mehrere Felsköpfe mit vergleichbar herausragender Fernsicht zugänglich.
Um weitere Erkenntnisse zu möglichen Verlustursachen zu gewinnen, wird das Regierungspräsidium das von den Sportverbänden vorgeschlagene Brutmonitoring mittels Wildtierkamera aufgreifen. Dazu wird es eine entsprechende wissenschaftliche Studie, die zum Vergleich weitere Brutstätten einschließen wird, beauftragen. Die Kosten dafür bewegen sich in einem fünfstelligen Bereich.

Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder wies darauf hin, dass die erweiterten Schutzmaßnahmen gelebter Artenschutz seien. „Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Aufgabe den Wanderfalken zu schützen, wenn dieser in Gefahr ist. Er braucht einen Bereich um den Horst, der ganz der Natur vorbehalten ist, auch wenn die damit verbundenen Schutzmaßnahmen nicht immer im Sinne aller Beteiligten sind“, so Felder.
Alle Maßnahmen des überarbeiteten Schutzkonzeptes, insbesondere die bei den Sportverbänden auf Kritik gestoßene Maßnahme der Sperrung der „Badener Wand“, werden auch weiterhin von der AGW begleitet und evaluiert werden.
...

Quelle: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/presse/pressemitteilungen-aktuelle-meldunge
n/artikel/naturschutzgebiet-battertfelsen-beim-schloss-hohenbaden-3/

Leider sind wir Kletterer auch mit Schuld da es nicht gelingt alle Kletterer von der Einhaltung der Vorschriften zu überzeugen. Hier im Odenwald habe ich auch im Gespräch mitbekommen: Hier ist es zu voll wir gehen nach xyz. Mein Einwand das der Fels zeitlich gepsperrt ist wurde mit: Ist mir doch egal beantwortet  Schockiert
So wird das halt schwierig mit Kompromissen.


Gruß
Alfons.
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« Zuletzt geändert: 19.01.2023 um 17:12:38 von Alfons Heck »  
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Re: Rettet die Badener am Battert vor der Willkür der Behörden
Antwort #16 - 18.01.2023 um 12:40:15
 
danke an Alfons für diese Infos. Also für mich klingt das nach allem Anderen als "Willkür der Behörden"
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Re: Rettet die Badener am Battert vor der Willkür der Behörden
Antwort #17 - 18.01.2023 um 13:53:07
 
Nova schrieb am 17.01.2023 um 09:03:09:
Schade.
Verschiedene Interessensgruppen in allen Gebieten unter einen Hut zu kriegen, ist wirklich schwierig. Ich frage mich hier, was waren die Interessensgruppen neben dem Kletterern und Vogelschützern?
Gab es unabhängige Gutachten?

Sonstige Interessensgruppen: Wanderer und ggf. Touristiker von Baden-Baden wg. der denkmalgeschützten Felsenbrücke.

Der Schwarzwaldverein hat auch protestiert: https://www.schwarzwaldverein.de/archive/23624
Und war bei der DEMO vor Ort. Natürlich hat der DAV ihm mit der Seilschaftskette ein wenig die Schau geklaut.
Wir

Beitrag vom SWR

Die Touristiker bekamen vom OB einen Maulkorb verhängt, allerdings auf Weisung des RP. Ich wusste bisher nicht, dass die  (nicht gewählte) Verwaltung da überhaupt gegenüber (direkt!) gewählten Stadtoberhäuptern weisungsbefugt ist.

Unabhängige Gutachten? Offiziell ja.
Aus der Praxis: I.d.R. beauftragt die Verwaltung solche Büros, von denen ein Gutachten mit dem gewünschten Ergebnis zu erwarten ist. Ich habe selbst einmal bei der Uni gearbeitet, von daher ist mir diese Unsitte bekannt.

Ein Vorschlag kursiert schon seit Jahrzehnten: Das Gutachten wird nicht ausgeschrieben, sondern ein Festpreis wird ausgelobt; Unter denen, die das Gutachten erstellen wollen, wird die Auftragserteilung ausgelost. Leider wird da nichts draus.
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Re: Rettet die Badener am Battert vor der Willkür der Behörden
Antwort #18 - 18.01.2023 um 16:43:07
 
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Antwort #19 - 19.01.2023 um 11:45:30
 
Danke für die Info die aber von der Realität überholt wurde:
Zitat:
Update 18. Januar: Uhu und Wanderfalke aus Gesetzentwurf gestrichen

Die Landesregierung hat Uhu und Wanderfalke inzwischen aus dem Entwurf des Hessischen Naturschutzgesetzes gestrichen. In §36 heißt es nun: "Unbeschadet weiterer Rechtsvorschriften ist es in der Zeit vom 1. Dezember bis 30. September verboten, Horstbäume von Schwarzstörchen und Rotmilanen zu besteigen oder diese in einem Umkreis von 300 Metern [...] durch Aufsuchen, Filmen, Fotografieren, den Einsatz von Drohnen oder vergleichbare störende Handlungen zu gefährden.

Die Landesregierung habe gleich die erste und wichtigste Forderung der IG Klettern erfüllt, die in Hessen weit verbreiteten und nicht als gefährdet eingestuften Arten Uhu und Wanderfalke aus dem Paragrafen herauszunehmen, teilte Sprecher Christoph Deinet mit. Das befürchtete zehnmonatige Kletterverbot sei damit abgewendet.

Quelle: https://www.hessenschau.de/freizeit/neues-naturschutzgesetz-gefaehrdet-beliebte-...

(Anmerkung zur Recherche der Hessenschau.
Dort wird der Steinbruch Hainstadt dort https://de.wikipedia.org/wiki/Hainstadt_(Hainburg) verortet.
Aber er ist dort: https://de.wikipedia.org/wiki/Hainstadt_(Breuberg) )

Dafür arbeitet in Hessen die IG-Klettern und Natuschutz in Rhein-Main eV:
https://ig-klettern-rhein-main.de/novellierung-henatg/uhu-wanderfalke-hessen/
zusammen mit dem DAV Hessen:
https://www.dav-wiesbaden.info/aenderung-des-hessischen-naturschutzgesetzes-gefa...


Gruß
Alfons.
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Re: Rettet die Badener Wand am Battert vor der Willkür der Behörden
Antwort #20 - 17.02.2023 um 13:30:30
 
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