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DAV-Unfallversicherung (D) (Gelesen: 6292 mal)
Bergfan62
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DAV-Unfallversicherung (D)
30.08.2010 um 16:03:59
 
Hallo ihr Lieben,

wir haben ja bei Ellis Fall schon einiges erörtert (bekommen) und gelernt.
Aus aktuellem Anlass (Sehnenabriss im Finger infolge eines Sturzes bei einer Bergtour - also weitaus weniger dramatisch, daran stirbt man nicht, aber man weiß auch nie, wie sowas wieder wird) wollte ich nur nochmal klargestellt haben:

Bei einem Unfall, der in den Bergen passiert (In- bzw. Heimatland) muss ich mich zuerst an meine Krankenversicherung bzw. eine private Unfallversicherung wenden und nur das, was ggf. dort nicht bezahlt wird, zahlt die ELVIA? Hab ich das so richtig interpretiert? Muss ich denn da dort trotzdem ne Meldung machen?

Gruß Birgit
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"Wenn nichts mehr läuft, dann lauf nicht auch noch weg!" Jürgen Linsenmeier
 
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Melanie
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Die Welt macht dem Platz,
der weiß wohin er geht.

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Re: DAV-Unfallversicherung (D)
Antwort #1 - 30.08.2010 um 20:33:57
 
Hallo Birgit,

ja du hast recht. Die ELVIA zahlt auf jeden Fall erst, wenn sonst kein anderer zahlt:

Vgl. http://cms.alpenverein.de/download_file.php?id=3435&showfile=1
Versicherungsbedingungen Elvia

§ 10 Was gilt, wenn die versicherte Person Ersatzansprüche
gegen Dritte hat?
3. Leistungsverpflichtungen aus anderen Versicherungsverträgen gehen der Eintrittspflicht von ELVIA vor. Die Eintrittspflicht besteht auch dann nicht, wenn für das Risiko aus einem anderen Vertrag nachrangige Eintrittspflicht vereinbart ist. Dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Leistungen der Sozialversicherungsträger. Nimmt die versicherte Person unter Vorlage von Original-Belegen zunächst ELVIA in Anspruch, tritt diese in Vorleistung.


Wenn du dir ganz sicher bist, dass du keine Leistung der ELVIA beanspruchst, brauchst du keine Meldung machen.
Ansonsten gilt:
§ 8 Was muss die versicherte Person im Schadenfall unbedingt
unternehmen (Obliegenheiten)?
Die versicherte Person ist verpflichtet,...
4. den Schaden unverzüglich ELVIA anzuzeigen;


Herzliche Grüße

Melanie
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Erfahrung ist etwas, was man immer erst bekommt, nachdem man sie gebraucht hätte.&&(Joe Simpson)
 
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ellipirelli
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Re: DAV-Unfallversicherung (D)
Antwort #2 - 01.09.2010 um 13:07:02
 
Hallo Birgit,

ist der Unfall in Deutschland passiert?
Mich würde dringend interessieren ob du Leistungen von der DAV-Versicherung bekommst.
Ich habe bis heute keinen Cent bekommen!!

lg
elli
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www.bergerlebnis-tirol.at&&&&Wenn es an der Zeit ist neue Geschichten zu erschaffen, werden uns die Berge nicht enttäuschen. Sie werden da sein.&& -Joseph Poindexter-
 
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Bergfan62
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Re: DAV-Unfallversicherung (D)
Antwort #3 - 02.09.2010 um 08:48:20
 
Hallo Elli,

ja, der Unfall ist in D passiert. Ist also wahrscheinlich eine viel einfachere, eindeutigere Sache (ich wohne in D und es ist in D passiert). Zumal es bei mir nur eine kleine Sache ist (aber ich wollte es mal vom Prinzip her wissen).
Noch hab ich auch keine Ansprüche an die ELVIA geltend gemacht, da ja, wie Melli schreibt und wie es tatsächlich eindeutig in den V.-bedingungen steht, erstmal Krankenkasse und private Unfallversicherung zahlen müssen. Und mit letzterer hab ich zumindest gute Erfahrungen gemacht. Die ELVIA käme ja nur für den Rest auf, und momentan hab ich noch keinen Rest.

Ich hoffe, irgendwann hast auch du das mal vom Tisch und hast dein Geld. Noch mehr hoffe ich aber für dich, dass du keine Schäden zurückbehältst - das ist wichtiger.

LG Birgit
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Yak
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Re: DAV-Unfallversicherung (D)
Antwort #4 - 02.09.2010 um 21:40:57
 
Bergfan62 schrieb am 02.09.2010 um 08:48:20:
Noch mehr hoffe ich aber für dich, dass du keine Schäden zurückbehältst - das ist wichtiger.

Sehr richtig.

Nach 1000Hm mit dem Mountainbike wird se n bissl quengelig und an den ganz steilen Stellen hat sie geschoben   Ärgerlich

Würde mal sagen 99% der deutschen Bevölkerung machen schon früher schlapp ohne je ne Verletzung gehabt zu haben, so gesehen gibt es noch ein Fünkchen Hoffnung   Grinsend
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scrat
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Re: DAV-Unfallversicherung (D)
Antwort #5 - 03.09.2010 um 16:56:10
 
Musst du nicht aber dennoch den Unfall an alle relevanten Versicherungen gleichzeitig melden, um in den Genuss der Rückerstattung zu kommen? ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass du einen Unfall einige Monate oder gar Jahre später an eine Versicherung melden kannst, nur weil die anderen Versicherungen so lange rumgemacht haben, bis sie sich einig waren, wer was zahlt.

Oder hab ich da mal was missverstanden?

Gruß
scrat

Bergfan62 schrieb am 02.09.2010 um 08:48:20:
Hallo Elli,

ja, der Unfall ist in D passiert. Ist also wahrscheinlich eine viel einfachere, eindeutigere Sache (ich wohne in D und es ist in D passiert). Zumal es bei mir nur eine kleine Sache ist (aber ich wollte es mal vom Prinzip her wissen).
Noch hab ich auch keine Ansprüche an die ELVIA geltend gemacht, da ja, wie Melli schreibt und wie es tatsächlich eindeutig in den V.-bedingungen steht, erstmal Krankenkasse und private Unfallversicherung zahlen müssen. Und mit letzterer hab ich zumindest gute Erfahrungen gemacht. Die ELVIA käme ja nur für den Rest auf, und momentan hab ich noch keinen Rest.

Ich hoffe, irgendwann hast auch du das mal vom Tisch und hast dein Geld. Noch mehr hoffe ich aber für dich, dass du keine Schäden zurückbehältst - das ist wichtiger.

LG Birgit

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Bergfan62
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Re: DAV-Unfallversicherung (D)
Antwort #6 - 06.09.2010 um 08:31:27
 
scrat schrieb am 03.09.2010 um 16:56:10:
Musst du nicht aber dennoch den Unfall an alle relevanten Versicherungen gleichzeitig melden, um in den Genuss der Rückerstattung zu kommen?
scrat

Natürlich, muss man, wenn auch nur der leiseste Verdacht besteht, dass es zu irgendwelchen Ansprüchen kommen könnte.

scrat schrieb am 03.09.2010 um 16:56:10:
ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass du einen Unfall einige Monate oder gar Jahre später an eine Versicherung melden kannst, scrat

Das hat auch niemand behauptet!

scrat schrieb am 03.09.2010 um 16:56:10:
nur weil die anderen Versicherungen so lange rumgemacht haben, bis sie sich einig waren, wer was zahlt.
Gruß scrat

Die müssen nicht rummachen - es ist, wie Melanie ja auch eindeutig schreibt, im "Regelfall" sehr eindeutig, wer wann zahlt. Und auch deutlich in den Versicherungsbedingungen niedergeschrieben. Leider ist Elli ein bisschen ein Sonderfall.

Birgit
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