Faszinierend, was ich heute unter
www.br-online.de fand.
Ist das Ernstzunehmen?
Grußpflicht am Berg
Allein sind Sie am Berg nur mehr höchst selten. Und was machen Sie, wenn Sie einen Gleichgesinnten treffen? Grüßen natürlich! Nur: Wer grüßt wen, wo, wann und wie? Nach dem Internationalen Jahr der Berge ist ein Mindest- maß an Regelwerk unerlässlich. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder jeden grüßen würde, wie es ihm gerade passt und wie ihm der Schnabel gewachsen ist!
Alpen-Knigge:
1. Es gelten die althergebrachten Regeln abendländischen Zusammenlebens: Der Jüngere grüßt den Älteren, die Herren der Schöpfung grüßen die Bergsteigerinnen zuerst. In Zweifelsfällen grüßt analog zur Straßenverkehrsordnung der bergabgehende (entspannte!) Bergsteiger den aufsteigenden (keuchenden!) zuerst. Ausnahme: 80jährige, schlohhaarige Bergfexe, die auf jugendliche Bergmaiden treffen, dürfen sich grüßen lassen.
2. Einzelne Bergsteiger, die gemischt-geschlechtlichen Wandergruppen begegnen, grüßen diese unabhängig vom Einzelalter der Gruppenangehörigen oder auch vom geschätzten Gesamtalter.
3. Gruppen sind im allgemeinen mit einem lauten pauschalen "Grüß Gott" bzw. "Guten Morgen" bis 10 Uhr vormittags nahe dem Gruppenersten anzusprechen. In Ausnahmesituationen wie akuter Steinschlaggefahr ist auch jedes Gruppenmitglied einzeln, dann jedoch verhalten grüßbar.
4. Grußsonderformen intimerer zwischenmenschlicher Natur, z.B. sogenannte "Bussl" regeln die ergänzenden Bestimmungen zu den Grußvorschriften, § 7, Abs. 9 – 12.
5. Das joviale "Servus" ist ausschließlich angezeigt in Fällen landsmannschaftlicher Übereinstimmung mit dem Grußpartner bei beabsichtigter Kontaktaufnahme mit dem/der zu Grüßenden und zum Ausdruck inniger und souveräner Verbundenheit mit der alpinen Natur.
6. Gruppen sind nicht in unmittelbarer Nähe zu Talorten oder Seilbahnstationen zu grüßen. Das ebenso zeitraubende wie lästige Grüßen von Scharen einhertrottender Halbschuhtouristen durch erfahrene Alpinisten entfällt damit künftig.
7. Alpenvereinsmitglieder haben am Berg Grußvorrang vor Nichtmitgliedern. Darüber hinaus haben langjährige Vereinsmitglieder (Kennzeichen: sichtbar getragene Mitgliedsnadel) unbedingtes Grußvorrecht. Bei groben und mutwilligen Verstößen droht Vereinsausschluss.
8. Die Pflicht zum Gegengruß entfällt, wenn mit "Guten Tag" gegrüßt wird.
Alternativ genauso unter diesenm Link zu finden:
http://www.br-online.de/bayern1/service/rucksackradio/Viele Liebe Grüße von climby