so, gestern war also die veranstaltung und ich werde mal versuchen, ein fazit zu ziehen.
drei redner waren geladen, der beauftragte für das volksbegehren vom bund naturschutz, ein "betroffener" von der waldbesitzervereinigung aus holzkirchen und einer vom verein zum schutz der bergwelt.
die drei sind auf verschiedene punkte der (von der bayerischen regierung) geplanten forstreform eingegangen und haben aus ihrer sicht geschildert, warum diese reform negativ ist.
auf ein paar punkte gehe ich gleich noch näher ein.
interessant ist aber, dass es zu diesem zeitpunkt nur darum geht, dass sich menschen im november dafür eintragen, dass ein volksentscheid stattfinden kann.
bei dieser eintragung geht es noch nicht um ja oder nein zum volksbegehren oder zur forstreform! eintragen sollten sich also alle, auch diejenigen, die gegen das volksbegehren sind. erst wenn sich 10% der stimmberechtigten (ca. 920.000) eingetragen haben, wird es zu einer abstimmung über die beiden gesetzentwürfe kommen - die dann unter umständen auch wieder anders ausschauen als das, worüber wir momentan diskutieren.
die derzeit von vielen betroffenen, verbänden, funktionären etc. durchaus polemisch geführte diskussion ist also eigentlich noch verfrüht. diejenigen, die jetzt bereits versuchen, gegen das volksbegehren und die eintragung in die listen bei den gemeinden vorzugehen, kämpfen gegen ein stück demokratie!
also, alle von euch, die in bayern leben: geht auf's rathaus und tragt euch ein vom 16.-29. november, und wenn es dann zur abstimmung kommt, dann erst geht es darum, ob man für oder gegen den einen oder anderen gesetzesentwurf ist. es ist also auch dann noch genug zeit, sich entsprechend zu informieren.
also, nicht immer nur jammern, was die politiker alles falsch machen, sondern die demokratischen rechte und möglichkeiten, die wir haben, auch wahrnehmen!
nun versuche ich nochmal kurz zu skizzieren, worum es eigentlich geht.
die bayerische staatsregierung versucht im zuge der pläne für einen ausgeglichenen haushalt, verschiedene bereiche zu reformieren.
ein teil ist besagte forstreform.
falls ich irgendwelche infos falsch verstanden habe oder wiedergebe, bitte korrigiert mich, wenn nötig!
es gibt mehrere arten von wald, die betroffen sind: staatswälder, gemeinde- und kirchenwälder sowie wälder in privatbesitz.
bisher haben die forstämter verschiedene aufgaben in personalunion: sie nehmen hoheitliche aufgaben wahr ("waldpolizei"), z.b. können sie bestimmte maßnahmen anordnen, wenn ein (auch privater) wald von schädlingen bedroht ist. außerdem haben sie eine beratende funktion für die privaten waldbesitzer und verwalten die geldmittel.
in der praxis hat das so ausgesehen, dass die beratende funktion immens wichtig vor allem für die privaten waldbesitzer war, so dass hierdurch hoheitliche maßnahmen später vermieden werden konnten.
beispiel: wenn der förster durch beratung vorab die gefährdung des waldes durch den borkenkäfer minimieren kann, muss er hinterher keine maßnahmen gegen übermäßigen befall anordnen.
nun ist in unseren waldgesetzen bisher auch das gemeinwohl verankert, v.a. die staatswälder haben auch z.b. eine erholungsfunktion zu erfüllen. auch der naturschutz hat eine bestimmte rolle, und so konnten in den letzten jahren die anzahl der baumarten wieder erhöht werden, der wildbestand wurde so gehalten, dass auch jungwald wieder ohne zäune heranwachsen kann usw.
in zukunft soll der ertrag als erstes ziel im gesetz stehen, also wird nur noch gewinnorientiert gewirtschaftet. hierzu sind anstalten des öffentlichen rechts zur verwaltung geplant, ähnlich wie es bereits in österreich gehandhabt wird.
außerdem ist geplant, die personalkosten zu reduzieren, sprich arbeitsplätze abzubauen. zudem sollen die beratenden und die hoheitlichen aufgaben getrennt werden. es wird also ein beratender forstbeamter den waldbesitzerverbänden zugeteilt, der nun nicht mehr gekoppelt ist mit dem forstbeamten, der für die hoheitlichen aufgaben zuständig ist.
auch die zuschüsse, die bisher in die wälder fließen, werden anders verteilt, in dem sinne, dass diese gelder nur noch für schutzwald[u]sanierung[/] zur verfügung stehen, für präventive maßnahmen werden keine gelder mehr zur verfügung stehen. besondere gemeinwohlaufgaben werden aus steuergeldern gedeckt.
die vertreter des volksbegehrens befürchten nun, dass sich einige dinge so entwickeln könnten wie in österreich, da die gesetzesvorlage in diesen dingen auch sehr vage bleibt, es wird viel mit "kann", "sollte" etc. gearbeitet...
in österreich müssen z.t. die gemeinden pacht für wanderwege an die forstbehörden zahlen, oder der alpenverein, das wird hier auch befürchtet, da die gemeinwohlaufgaben dann nicht mehr im gesetz verankert sind. wenn eine gemeinde also einen mountainbikeweg oder einen trimmpfad im staatlichen wald möchte, könnte das in zukunft auch kosten.
zudem sollen die staastsjagden wieder verpachtet werden (macht in österreich bereits 10% der einnahmen der bundesforste aus), was dazu führen könnte, dass die trophäenjagd wieder stärker an bedeutung gewinnt, d.h. die pflegenden aufgaben der jäger werden vernachlässigt, es werden nicht die kranken tiere geschossen, sondern die starken, und der wildbestand wird u.u. wieder aufgebaut, damit mehr geschossen werden kann. das bedeutet dann wiederum höhere kosten für die waldbesitzer, die einzäunen müssen, da jungwald sonst kaum eine chance hat, natürlich hochzuwachsen.
ich habe beide gesetzesentwürfe und den vergleich zum bisherigen gesetz gerade durchgeackert... die größten unterschiede gibt es vor allem in personeller hinsicht, was das nun genau bedeutet, welche qualifikation welcher waldarbeiter oder forstbeamte haben muss, kann ich nicht beurteilen.
des weiteren sollen in der forstreform die privatwälder in vielen dingen den anderen wäldern gleichgestellt werden, was im endeffekt eine kürzung von zuschüssen bedeutet sowie einen verzicht auf die kostenlose beratung durch die forstämter -
kostenlose beratung der waldbesitzer ist übrigens in der alpenkonvention als pflicht festgelegt!.
die umstrukturierung, also der wegfall der forstämter und die übergabe der aufgaben an eine anstalt öffentlichen rechts könnte eine privatisierung ermöglichen und u.u. auch dazu führen, dass zur ertragsteigerung in den wäldern nicht nur die holznutzung dient, sondern z.b. auch die ausbeutung von bodenschätzen, windkraftwerke über den wipfeln etc.
soweit z.t. die argumentation der gegner der forstreform. was nun tatsächlich im endeffekt welche auswirkungen hat - dazu muss man wohl tiefer in der materie sein, die strukturen kennen, die momentanen abläufe etc.
wer sich genauer einlesen und vergleichen möchte:
die seiten des volksbegehrens:
http://www.volksbegehren-wald.dedie forstreform der staatsregierung:
http://www.forst.bayern.de/staatsforstverwaltung/forstreform/und tragt euch ein vom 16.-29.11. auf eurer gemeinde, damit auch wir zumindest an der entscheidung beteiligt sein können!