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Schweizer Gerichtsurteil zu Freeridezonen (Gelesen: 5152 mal)
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Schweizer Gerichtsurteil zu Freeridezonen
21.11.2005 um 16:14:30
 
http://www.blick.ch/service/sobli/artikel28121

Jetzt amtlich
Freeride auf eigene Gefahr

VON DANIEL JAGGI
SPORTRECHT Snowboarder müssen auch in Freeride-Zonen jederzeit mit einer Lawine rechnen. Die Bergbahnen haften nicht für sämtliche Risiken.
Ein Sonntag vor knapp drei Jahren: Fünf Sekundarschüler aus Savognin GR werden vor den Augen ihrer Kollegen von einer Lawine mitgerissen und verschüttet. Drei befreien sich selber aus den Schneemassen, Alexandra A.* (15) ist sofort tot, Jonas D.* (15) stirbt fünf Tage später im Spital an seinen Verletzungen.

Der tragische Unfall löste in der ganzen Schweiz eine Diskussion um Freeride-Zonen aus, denn das Unglück geschah in einem Gebiet, das die Bergbahnen Savognin AG im Pistenplan offiziell als Tiefschnee-Abfahrt bezeichnet hatten. Weil viele Bergbahn-Chefs befürchteten, künftig haftbar gemacht zu werden, strichen sie ihre Freeride-Zonen wieder aus den Pistenplänen.

Jetzt ist klar: Im Fall von Savognin können die Bergbahnverantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Bündner Staatsanwaltschaft will deshalb das Strafverfahren einstellen.

Trotz erheblicher Lawinengefahr, hätten die blinkenden Lawinenwarnleuchten an den Tal- und Bergstationen, Lawinen-Warntafeln entlang der Strecken und das aktuelle Lawinenbulletin am Freeride-Checkpoint eine ausreichende Warnung dargestellt. Eine Absperrung des riesigen Tiefschnee-Gebiets wäre nach Auffassung der Bündner Staatsanwaltschaft unverhältnissmässig. Den Bergbahnverantwortlichen in Savognin könne deshalb kein «strafrechtlich relevantes Verhalten zur Last gelegt werden», wie in der Verfügung steht.

Der Berner Staatsanwalt Heinz-Walter Mathys (62), Präsident der Schweizerischen Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten (Skus): «Dieser Fall zeigt klar: Auf nicht kontrollierten Abfahrten bewegt man sich ausschliesslich auf eigene Gefahr.»
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Lisanne
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Re: Schweizer Gerichtsurteil zu Freeridezonen
Antwort #1 - 21.11.2005 um 16:21:03
 
Ich weiß, warum die Schweiz mir so sympathisch ist. Es wird auf eigenverantwortliches Handeln am Berg gesetzt und nicht immer und überall ein Schuldiger gesucht. Wer bei Lawinenwarnung sich ohne ausreichende Kenntnisse abseits der markierten und besicherten Pisten bewegt, geht eben auf eigenes Risiko. Das gleiche gilt für Skitouren Ich muß mich eben mit der Materie beschäftigen und wenn das nicht gereicht hat oder schiefgegangen ist, dann war es meine eigene Schuld und mein eigenes Risiko.

Gruss

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hasei
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Re: Schweizer Gerichtsurteil zu Freeridezonen
Antwort #2 - 22.11.2005 um 09:17:18
 
Kann ich dir nur Recht geben Lisanne, auch wenn jetzt mit Sicherheit ein Aufschrei durch Deutschland geht wie man nur so denken kann.

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Lamл[tm]
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Re: Schweizer Gerichtsurteil zu Freeridezonen
Antwort #3 - 22.11.2005 um 11:46:01
 
Den anderen Weg geht man derzeit im Trentino - die neuen Regelungen zum Radfahren kommen einem Moutainbike-Verbot gleich.

Siehe Startseite von http://www.dimb.de

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Re: Schweizer Gerichtsurteil zu Freeridezonen
Antwort #4 - 22.11.2005 um 12:42:31
 
In Italien wird es langsam krass. Irgendwo hab ich gelesen, dass man verknackt wird, wenn man die besicherte Piste verläßt.

Aber man muß ja nicht Freeriden und Tourengehen in Italien und wenn das Trentino auf die Radfahrer verzichten kann. Bitte schön!  Gehen die eben woanders hin.  Die Welt ist groß genug.

Gruss

Lisanne
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Re: Schweizer Gerichtsurteil zu Freeridezonen
Antwort #5 - 22.11.2005 um 18:53:28
 
Zitat:
In Italien wird es langsam krass. Irgendwo hab ich gelesen, dass man verknackt wird, wenn man die besicherte Piste verläßt.
Das sind AFAIK 3 Provinzen (Landkreise), von denen eine für uns nicht relevant ist.
Hintergrund: Über viele unsinnige Regelungen soll in Wirklichkeit "nur" eine Einführung des Erfolgsstrafrechts bewirkt werden; d.h.: Wenn nix passiert, wird niemand verknackt. Nur wenn man eine Lawine lostritt und jemanden schädigt, dann wird das Gesetz bemüht. Auslöser dafür ist, dass vor zwei Jahren ein überführter "Lawinenlostreter" mittels guter Anwälte der Strafe entkommen konnte, weil man ihm nicht nachweisen konnte, den Tod dreier unter ihm befindlicher Menschen bewusst in Kauf genommen zu haben. Der Fahrlässigkeitsbegriff ist in den meisten Ländern enger gefasst als bei uns in Deutschland, wird dafür aber härter geahndet. Wird jetzt das Verlassen der Piste an sich unter Strafe gestellt, dann könnte man solche Leute trotzdem greifen.

Also: (Teilweise) Entwarnung.

Auf den Pisten ist man aber auch nicht sicher. Mir ist kein anderes Land bekannt, in dem es eine mit Bußgeld bewehrte "Pistenverkehrsordnung" gibt - dass diese scheinbar durchgesetzt werden soll, kann man an Videoanlagen sehen, die in manchen Gebieten aufgebaut werden. Wenn man bedenkt, wie gern die Leute wegen jedem Scheiß zum Anwalt laufen, kann ich die Möglichkeiten, eine bessere Beweislage zu schaffen, schon verstehen.

Und besorge Deinen lieben Kleinen schon mal Skihelme - das kostet die Aufsichtsperson sonst 140 Euro pro Kind; sowas ist angeblich aber auch in den anderen EU-Staaten geplant.
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Re: Schweizer Gerichtsurteil zu Freeridezonen
Antwort #6 - 22.11.2005 um 20:38:54
 
Zitat:
Und besorge Deinen lieben Kleinen schon mal Skihelme - das kostet die Aufsichtsperson sonst 140 Euro pro Kind; sowas ist angeblich aber auch in den anderen EU-Staaten geplant.

das sollte man nicht nur wegen der strafe machen.
tarkan und ich machen's auch nie ohne   Augenrollen

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Re: Schweizer Gerichtsurteil zu Freeridezonen
Antwort #7 - 08.12.2005 um 14:58:54
 
Zitat:
tarkan und ich machen's auch nie ohne   Augenrollen

http://www.sektion-alpen.net/images/helmis.jpg

und das ist gut so!
sonst hätte er jetzt wohl nicht nur eine gehirnerschütterung...
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